Ratgeber Förderung

KfW-Förderung für die Dachsanierung: Zuschüsse, Kredite & Antrag

Ein neues Dach ist eine der größten Investitionen am Haus – und energetisch oft die wirkungsvollste. Wer bei der Sanierung die Dämmung mitdenkt, kann einen erheblichen Teil der Kosten über staatliche Förderung zurückholen. Genau hier setzen die KfW-Förderung für die Dachsanierung und die Zuschüsse der BAFA an. Beide Wege sind an klare technische Anforderungen und einen festen Ablauf gebunden – wer diesen kennt, verschenkt kein Geld.

KfW-Förderung für die Dachsanierung: Zuschüsse, Kredite & Antrag

Auf einen Blick

Gefördert wird primär die energetische Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke – nicht die reine Neueindeckung oder Reparatur.

Als Ihr Dachdecker Berlin begleiten wir Sie durch dieses Thema. Dieser Ratgeber ordnet für Sie ein, was am Dach überhaupt gefördert wird, welche Größenordnungen bei Zuschuss und Tilgungszuschuss realistisch sind und wie Sie den Antrag richtig stellen. Als Meisterbetrieb aus Berlin begleiten wir solche Vorhaben regelmäßig – dieser Text ersetzt jedoch keine individuelle Beratung. Wichtig: Förderprogramme, Prozentsätze und Höchstgrenzen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie den aktuellen Stand und die Konditionen immer direkt bei KfW und BAFA, bevor Sie planen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefördert wird primär die energetische Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke – nicht die reine Neueindeckung oder Reparatur.
  • Es gibt zwei Wege: den BAFA-Zuschuss als BEG-Einzelmaßnahme und den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss (v. a. bei Sanierung zum Effizienzhaus).
  • Für die Förderung gelten strenge U-Werte (Größenordnung ~0,14 W/(m²K) fürs Dach) – deutlich schärfer als die GEG-Pflicht.
  • Der Antrag muss VOR der Auftragsvergabe gestellt werden; ein Energie-Effizienz-Experte ist verpflichtend einzubinden.
  • Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann einen zusätzlichen Bonus auf den Zuschuss bringen.
  • Alternativ zur Förderung gibt es den Steuerbonus nach §35c EStG – beides zusammen ist nicht möglich.
Inhalt
  1. Was am Dach gefördert wird
  2. BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit?
  3. Förderrahmen und iSFP-Bonus
  4. Technische Voraussetzungen
  5. Antrag Schritt für Schritt
  6. Was nicht gefördert wird
  7. Steuerbonus als Alternative
  8. Praxis-Tipps für Hausbesitzer
  9. Häufige Fragen

Was am Dach überhaupt gefördert wird

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Nicht jede Dacharbeit ist förderfähig. Gefördert wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gezielt die energetische Verbesserung der Gebäudehülle. Am Dach heißt das konkret: die Dämmung der Dachflächen bei ausgebautem Dachgeschoss oder die Dämmung der obersten Geschossdecke, wenn der Spitzboden ungenutzt bleibt.

Die reine Neueindeckung, das Austauschen kaputter Ziegel oder eine Reparatur nach Sturmschaden zählen für sich genommen nicht als förderfähige Maßnahme. Der Fördergeber honoriert die eingesparte Heizenergie – nicht die Optik oder die Dichtigkeit allein. In der Praxis lohnt es sich deshalb fast immer, eine ohnehin anstehende Dacherneuerung mit einer normgerechten Dämmung zu koppeln. Dann fallen Gerüst, Eindeckung und Dämmung in einem Zug an, und der förderfähige Anteil der Kosten steigt spürbar.

Gedämmtes Dach eines Wohngebäudes von oben

Wie stark eine Dämmung Ihre Sanierungskosten beeinflusst und welche Aufbauten sich rechnen, haben wir gesondert aufbereitet: Dachsanierung Kosten pro m² im Überblick

Die zwei Wege: BAFA-Zuschuss oder KfW-Kredit

Für die Dachdämmung führen zwei getrennte Förderwege ans Ziel – je nachdem, ob Sie eine Einzelmaßnahme umsetzen oder gleich das ganze Haus auf Effizienzhaus-Niveau bringen.

1. BAFA-Zuschuss (BEG Einzelmaßnahme, EM): Wenn Sie „nur“ das Dach dämmen, ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Sie erhalten einen direkten Zuschuss auf die förderfähigen Kosten – das Geld müssen Sie also nicht zurückzahlen. Dieser Weg ist der Klassiker für die BAFA-Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme und passt zu den meisten privaten Dachprojekten.

2. KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kommt vor allem dann ins Spiel, wenn Sie Ihr Haus umfassend zu einem Effizienzhaus sanieren – etwa im Rahmen des Programms „Wohngebäude – Kredit“. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit, von dem ein Teil als Tilgungszuschuss erlassen wird. Je besser die erreichte Effizienzhaus-Stufe, desto höher der Zuschuss. Für eine einzelne Dachdämmung ist dieser Weg meist überdimensioniert, für eine Komplettsanierung dagegen oft die wirtschaftlichere Wahl.

MerkmalBAFA (BEG Einzelmaßnahme)KfW (Effizienzhaus)
FörderartDirekter ZuschussKredit mit Tilgungszuschuss
Typischer AnlassNur DachdämmungSanierung des gesamten Hauses
RückzahlungKeineKredit, teilweiser Erlass
iSFP-Bonus möglichJaIm Kontext der Gesamtsanierung

Welcher Weg für Ihr Vorhaben günstiger ist, hängt vom Umfang ab. Planen Sie ohnehin mehrere Bauteile, lohnt der Blick auf eine ganzheitliche energetische Sanierung.

Grober Förderrahmen und der iSFP-Bonus

Wichtig vorweg: Alle folgenden Werte sind Orientierungsgrößen, die sich mit jeder Programmreform verschieben können. Verstehen Sie sie als Größenordnung, nicht als Garantie.

Bei der BEG-Einzelmaßnahme wird derzeit ein Grundfördersatz auf die förderfähigen Kosten gewährt – üblicherweise in der Größenordnung von rund 15 Prozent. Obendrauf kommt der iSFP-Bonus: Liegt für Ihr Haus ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, in dem die Dachdämmung als empfohlener Schritt aufgeführt ist, erhöht sich der Fördersatz um einen Aufschlag von aktuell etwa 5 Prozentpunkten. Der iSFP wird von einem Energieberater erstellt und ist selbst teilweise förderfähig.

Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt – aktuell in einer Größenordnung von einigen zehntausend Euro pro Jahr, wobei ein höherer Deckel greift, wenn ein iSFP vorliegt. Für ein typisches Einfamilienhaus in Berlin reicht dieser Rahmen für die Dachdämmung in aller Regel aus.

Rechenbeispiel (rein illustrativ): Bei 30.000 € förderfähigen Kosten und 20 % Gesamtförderung inklusive iSFP-Bonus ergibt sich ein Zuschuss von 6.000 €. Prüfen Sie die tagesaktuellen Sätze vor der Antragstellung.

Technische Voraussetzungen: Der U-Wert entscheidet

Damit die Förderung fließt, muss die Dämmung deutlich mehr leisten, als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ohnehin verlangt. Zentrale Kennzahl ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der U-Wert – je niedriger, desto besser die Dämmwirkung.

  • GEG-Pflicht (Mindeststandard): Für die Dachfläche gilt als gesetzliche Nachrüstpflicht ein U-Wert von rund 0,20 W/(m²K).
  • BEG-Förderung (Größenordnung): Wer Förderung will, muss schärfer dämmen – für das Dach liegt die Anforderung in der Größenordnung von etwa 0,14 W/(m²K).

In der Praxis bedeutet das eine ausreichend dicke, lückenlos verlegte Dämmung – ob als Aufsparren-, Zwischensparren- oder Untersparrendämmung, hängt vom Aufbau ab. Entscheidend sind außerdem die fachgerechte Ausführung, eine luftdichte Ebene und eine funktionierende Dachabdichtung, damit keine Feuchte in die Konstruktion gelangt. Der rechnerische Nachweis und die technische Mindestanforderung werden vom Energie-Effizienz-Experten bestätigt; der ausführende Betrieb dokumentiert die tatsächlich verbauten Materialien.

Ein häufig unterschätzter Punkt: Nur eine mangelfrei ausgeführte Dämmung erfüllt die Förderbedingungen dauerhaft. Ist das Dach vor der Sanierung bereits undicht oder feucht, muss die Ursache zuerst behoben werden.

Ablauf und Antrag Schritt für Schritt

Der wichtigste Grundsatz lautet: Erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer den Vertrag mit dem Fachbetrieb unterschreibt oder Material bestellt, bevor die Förderung beantragt ist, verliert in der Regel den Anspruch. So läuft die Förderung der Dachdämmung beim Beantragen in der richtigen Reihenfolge ab:

  • 1. Energie-Effizienz-Experten (EEE) einbinden. Ein zertifizierter Energieberater aus der offiziellen Expertenliste plant die Maßnahme technisch und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Ohne EEE keine Förderung.
  • 2. Antrag stellen – vor Auftragsvergabe. Bei der Einzelmaßnahme reichen Sie den Zuschussantrag mit der BzA bei der BAFA ein. Bei der Effizienzhaus-Sanierung läuft der KfW-Antrag über Ihre Bank bzw. das KfW-Portal.
  • 3. Zusage / Bestätigung abwarten. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, vergeben Sie den Auftrag. (Ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist in engen Grenzen möglich – klären Sie das vorab.)
  • 4. Umsetzung durch den Fachbetrieb. Die Dämmung wird von einem qualifizierten Dachdecker- oder Zimmererbetrieb normgerecht ausgeführt.
  • 5. Fachunternehmererklärung. Der ausführende Betrieb bestätigt schriftlich, dass die technischen Mindestanforderungen (U-Werte, Materialien) eingehalten wurden.
  • 6. Verwendungsnachweis einreichen. Nach Abschluss reichen Sie über den EEE die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), Rechnungen und Nachweise ein.
  • 7. Auszahlung. Nach Prüfung wird der Zuschuss überwiesen bzw. der Tilgungszuschuss auf den Kredit angerechnet.
Energetisch saniertes Gebäude mit Dachterrasse

Klingt nach viel Papier – in der Praxis übernehmen Energieberater und Fachbetrieb die technischen Nachweise, sodass für Sie vor allem die Antragstellung und das Einreichen der Belege bleiben.

Was NICHT gefördert wird

Ebenso wichtig wie die Fördervoraussetzungen ist die Kenntnis der Grenzen. Nicht förderfähig sind unter anderem:

  • Die reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung – also neue Ziegel auf altem, ungedämmtem Dach.
  • Reparaturen und die Behebung von Einzelschäden, etwa nach Sturm oder Hagel.
  • Maßnahmen, die die geforderten U-Werte nicht erreichen oder ohne Energie-Effizienz-Experten geplant wurden.
  • Kosten, die vor der Antragstellung beauftragt wurden.

Praktisch bedeutet das: Die Eindeckung selbst wird nur insoweit anteilig berücksichtigt, wie sie technisch zwingend zur Dämmmaßnahme gehört (z. B. Umdeckung, um die Aufsparrendämmung überhaupt einbauen zu können). Ihr Fachbetrieb sollte die Positionen im Angebot daher sauber trennen, damit der förderfähige Anteil klar ausgewiesen ist.

Kombinierbarkeit und der Steuerbonus (§35c EStG)

Wenn eine direkte Förderung nicht infrage kommt oder Ihnen der Antragsweg zu aufwendig ist, gibt es eine Alternative: den Steuerbonus nach §35c EStG. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum können Sie einen Teil der Kosten – aktuell insgesamt bis zu 20 Prozent, verteilt über drei Jahre – direkt von der Steuerschuld abziehen.

Der Steuerbonus ist bewusst als Entweder-oder gedacht: Sie können ihn nicht zusätzlich zur BAFA- oder KfW-Förderung für dieselbe Maßnahme nutzen. Für den Steuerbonus benötigen Sie keinen vorab gestellten Antrag und keinen Energie-Effizienz-Experten, wohl aber eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster. Auch hier gelten technische Mindestanforderungen an den U-Wert.

Faustregel: Bei größeren Sanierungen ist die direkte Zuschuss- oder Kreditförderung meist finanziell attraktiver; der Steuerbonus ist die unkompliziertere Lösung für kleinere Vorhaben oder wenn die Fristen für den Vorab-Antrag nicht eingehalten werden konnten. Rechnen Sie beide Varianten durch, bevor Sie sich festlegen.

Praxis-Tipps für Berliner Hausbesitzer

Aus der täglichen Arbeit auf Berliner Dächern haben sich einige Empfehlungen bewährt:

  • Früh beraten lassen. Binden Sie den Energie-Effizienz-Experten ein, bevor Sie Angebote einholen – so ist die Förderreihenfolge von Anfang an gewahrt.
  • iSFP mitnehmen. Der individuelle Sanierungsfahrplan kostet zunächst etwas, hebt aber den Fördersatz und den Kostendeckel – und liefert Ihnen eine Roadmap für weitere Bauteile.
  • Angebote sauber trennen. Achten Sie darauf, dass Dämmung, Eindeckung und Nebenarbeiten im Angebot getrennt ausgewiesen sind.
  • Berliner Altbau-Besonderheiten beachten. Bei Gründerzeit- und Nachkriegsbauten sind Dachaufbau und Statik oft heterogen; ein Vor-Ort-Termin klärt, welche Dämmvariante technisch und förderrechtlich passt. Denkmalschutz kann zusätzliche Auflagen bedeuten.
  • Fristen im Blick behalten. Zwischen Zusage, Umsetzung und Verwendungsnachweis gelten Bearbeitungs- und Umsetzungsfristen – planen Sie den Bauablauf entsprechend.

Wer diese Punkte beherzigt, holt aus der Dachsanierung nicht nur ein dichtes, sondern auch ein energetisch hochwertiges und gefördertes Dach heraus.

Passende Leistungen aus Berlin

KfW und BAFA fördern in erster Linie die energetische Ertüchtigung: Mit einer förderfähigen Dachdämmung in Berlin erfüllen Sie die geforderten U-Werte und sichern sich den Zuschuss.

Gern verbinden wir die Antragsvoraussetzungen mit der Umsetzung und begleiten Ihre geförderte Dachsanierung in Berlin so, dass alle technischen Nachweise für die Förderung erfüllt sind.

Wer die Dachsanierung ohnehin plant, sollte den Aufbau einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach gleich mitdenken – auch dafür gibt es attraktive Förderungen, und die Montage ist im Zuge der Arbeiten deutlich günstiger.

Häufige Fragen

Wird die komplette Dachsanierung von der KfW gefördert?

Nein. Gefördert wird der energetische Anteil – also die Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke sowie die dafür technisch notwendigen Arbeiten. Eine reine Neueindeckung oder Reparatur ohne Dämmung ist nicht förderfähig.

Muss ich den Antrag wirklich vor Auftragsvergabe stellen?

Ja. Sowohl bei der BAFA-Einzelmaßnahme als auch bei der KfW gilt: Der Antrag muss vor der verbindlichen Auftragsvergabe und Materialbestellung gestellt sein. Wer vorher beauftragt, verliert in der Regel den Förderanspruch.

Welchen U-Wert muss die Dachdämmung erreichen?

Für die BEG-Förderung liegt die Anforderung am Dach in der Größenordnung von etwa 0,14 W/(m²K) und damit deutlich strenger als die GEG-Pflicht von rund 0,20 W/(m²K). Maßgeblich ist immer der tagesaktuelle Wert im jeweiligen Förderprogramm.

Was bringt der iSFP-Bonus?

Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, in dem die Dachdämmung als Schritt empfohlen ist, erhöht sich der Fördersatz um einen Aufschlag von derzeit rund 5 Prozentpunkten. Zusätzlich steigt in der Regel der Kostendeckel je Wohneinheit.

Kann ich Förderung und Steuerbonus kombinieren?

Nein, nicht für dieselbe Maßnahme. Der Steuerbonus nach §35c EStG ist eine Alternative zur BAFA-/KfW-Förderung. Sie sollten vorab durchrechnen, welcher Weg für Ihr Vorhaben wirtschaftlicher ist.

Brauche ich zwingend einen Energieberater?

Für die BEG-Förderung ja: Ein Energie-Effizienz-Experte aus der offiziellen Liste muss die Maßnahme bestätigen. Nur beim Steuerbonus nach §35c EStG entfällt der Energieberater – dort genügt eine Fachunternehmerbescheinigung.

JP
Dachbau Janpeter GmbH